Arbeitsverweigerung und ihre Konsequenzen

.... kann mann/frau unter Euch mir da auf die Sprünge helfen:

Kommt es in einem Dienstverhältnis zum "Tatbestand" der Arbeitsverweigerung, hat der Arbeitnehmer im Ernstfall mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen?!( Ich sag´s gleich, ich bin keine Arbeits- und Sozialjuristin und entschuldige mich für Oberflächlichkeiten und mangelnde Präzision)

Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Heißt das, dass....

....wenn nun eine selbstgefällige, durch ein unerquickliches Wahlergebnis beleidigte österreichische Großpartei, angeführt von einem komplett abgehobenen Parteivorsitzenden und Bundeskanzler, für die Arbeit für Österreich von unseren Steuergeldern bezahlt wird und ihre Arbeit = dzt. = Koalitionsverhandlungen "einstellt" und nichts tut ausser "auf vertrauensbildende Maßnahmen" der Anderen zu "warten" oder viel mehr so tut, als ob,...
.... mit welchen Konsequenzen haben dann DIESE Personen zu rechnen ????

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